Biodiversität

Das gesamte von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten des Senckenbergs Instituts zur Biodiversität in der Grünen Lunge findet sich hier: Gutachten Senckenberg Prof. Zizka

Es folgt eine Zusammenfassung von uns

Die Grüne Lunge – ein starkes Stück Natur

 

Das Planungsamt Frankfurt hat das Flora und Fauna Gutachten zur Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark veröffentlicht. Der offizielle Name lautet: Biotoptypenkartierung und faunistisch-floristische Untersuchung zur arten- und biotopschutzrechtlichen Bewertung im Bereich des Bebauungsplans 880 „Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark“ (Innovationsquartier). Es wurde erstellt von der Arbeitsgruppe Biotopkartierung, Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt.

Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet.

Zum Thema Biotope verweist das Gutachten auf einen hohen Strukturreichtum. „Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen.“ So werden die Ergebnisse für die Biotope bewertet: „Bemerkenswert ist jedoch das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil.“

Die Erfassung der Flora ergab 226 Arten von Farn- und Samenpflanzen im Untersuchungsgebiet. Dabei handelt es sich ausschließlich um wildwachsende oder als verwildert eingeschätzte Arten. Als  besonders geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz wurde eine spezielle einheimische Orchidee beschrieben, die Epipactis helleborine (Breitblättrige Ständelwurz). Geschützt nach der Roten Liste Hessen ist die gefundene Art Onopordum acanthium (Gewöhnliche Eselsdistel). Bewertet wurde der Florabestand mit einer Anzahl von 226 Arten, mit einer vergleichsweise hohen Artenanzahl an Farn- und Samenpflanzen.

„Fledermäuse sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) streng geschützt, da sie seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer stärker aus der Landschaft verschwunden sind.“, schreibt die Stadt Frankfurt offiziell auf ihrer Homepage. In der Grünen Lunge gibt es lt. Gutachten gleich drei verschiedene Arten. Der Erhaltungszustand der Arten in Hessen wird teilweise als ungünstig/unzureichend beschrieben. Alle Fledermäuse in der Grünen Lunge sind nach dem BNatSchG „besonders geschützt“ oder „streng geschützt“. Ebenso sind sie in der Roten Liste Hessens aufgeführt. Auch hier bietet die Grüne Lunge ein starkes Stück Natur.

Bei den Vogelarten zählt das Gutachten ganze 46 gefundene Vogelarten auf! Insgesamt wird das Areal aufgrund der vielen alten Bäume als überdurchschnittlich vogelartenreich beschrieben. Zum Teil werden Brutvogelarten beschrieben die landesweit in einem ungünstigen Erhaltungszustand sind. Alle gefundenen Vogelarten sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt bzw. zusätzlich in Deutschland durch das Bundes-Natur-Schutz-Gesetz besonders geschützt. Einige Arten erfüllen sogar die hohen Vorgaben eines strengen Schutzes. Somit können Vogelarten eine Relevanz in der artenschutzrechtlichen Planungspraxis entfalten. Darunter befindet sich mit dem Grünspecht ( Picus viridis ) eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Von den Gastvogelarten sind die Greifvogelarten Roter Milan ( Milvus milvus ), Sperber ( Accipiter nisus ) sowie der Mäusebussard ( Buteo buteo ) streng geschützt. Arten der Roten Listen sind mit dem Gartenrotschwanz ( Phoenicurus phoenicurus ) und dem Star ( Sturnus vulgaris ) als Brutvogelarten vertreten.

Unbedingten Schutzstatus hat der in der Roten Liste Hessens als stark gefährdet und bundesweit auf der Vorwarnliste geführte Gartenrotschwanz ( Phoenicurus phoenicurus ). Er kommt in der Grünen Lunge mit vier Brutpaaren vor. Der Brutbestand in ganz Hessen beträgt nur noch 2.500 – 4.000 Paare. Er ist eine typische Art der Kleingartenanlagen in Frankfurt. Der Erhaltungszustand dieser Art wird in Hessen als „ungünstig-schlecht“ eingestuft. Gefährdungsursache: Der Gartenrotschwanz ist vor allem durch die Zerstörung seiner häufig siedlungsnahen Brutgebiete durch neue Baugebiete bedroht.

Zu den Schmetterlingen beschreibt das Gutachten elf Tagfalterarten. Von denen eine, der Hauhechelbläuling ( Polyommatus icarus ), durch das BNatSchG besonders geschützt ist.

In den Naturschutzfachlichen Hinweisen beschreibt das Gutachten die voraussichtliche Wirkung der Bebauung auf die Arten: Die Schaffung des Innovationsquartiers würde mit einer weitgehenden Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen und Lebensräume durch Baufeldfreimachung und Planierung der Fläche einhergehen und damit auch die Flora und Fauna des Untersuchungsgebietes bezüglich der Arten und der Individuenzahlen massiv reduzieren. Selbst wenn einige Grünflächenbereiche oder Grünstrukturen erhalten bleiben und damit auch ein Teil der Fauna, würden sich die Lebensbedingungen durch die weitgehende Abräumung der Biotopstrukturen, die Störungen während des Baus und später durch die Nutzung durch Anwohner grundlegend verändern.

Das Gutachten hat bewiesen: die Grüne Lunge bietet vielen geschützten Arten Lebensraum. Aber es bietet auch Lebensraum für alltägliche Pflanzen und Tierarten die unbedingt erhaltenswert sind und eine Funktion für Menschen, Klima und die umgebenden Biotope hat. Die Grüne Lunge ist ein starkes Stück Natur, innenstadtnah und in der wertvollen nordöstlichen Frischluftschneise. Die Grüne Lunge muss unbedingt erhalten werden. Die Planungen für das sog. Innovationsquartier müssen gestoppt werden.